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öffentlich


Änderung der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates



Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.08.2020, eingegangen am 05.08.2020, hat Stadtratsmitglied Scholl mitgeteilt, dass er die Fraktion GRÜNE/ALL verlassen wird. Er erklärte hiermit seinen sofortigen Fraktionsaustritt und setzte die Stadt in Kenntnis. Sein Stadtratsmandat werde er aber vorerst fraktionslos beibehalten.

Nach § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen in den Ausschüssen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten.

Wird im Laufe der Wahlperiode durch den Austritt oder Übertritt von Stadtratsmitgliedern das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen oder Gruppen verändert, so sind diese Änderungen auch bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berücksichtigen, und zwar unter Anwendung des Hare/Niemeyer Verfahrens (§ 7 Abs. 1 Satz 3 GeschO).

In § 6 der GeschO ist die Fraktion definiert. Sie besteht aus drei Mitgliedern.

Unter Berücksichtigung des so veränderten Stärkeverhältnisses im Stadtrat (CSU neun Sitze, GRÜNE/ALL fünf Sitze und SPD/Bürgerforum fünf Sitze) ergibt sich nun folgende Konstellation:

Die Sitzverteilung des mit 7 Stadtratsmitgliedern besetzten Rechnungsprüfungsausschusses
(CSU drei Sitze, GRÜNE/ALL zwei Sitze und SPD/Bürgerforum zwei Sitze) bleibt unverändert.
Hier ist nur eine Neubenennung durch die Fraktion der GRÜNE/ALL vorzunehmen.

Die Sitzverteilung der mit 9 Stadtratsmitgliedern besetzten Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss,
der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Schul-, Sport- und Kulturausschuss sind dem jetzigen Stärkeverhältnis anzupassen und neu zu berechnen.

Aufgrund der Neuberechnung ist in diesen Ausschüssen (mit 10 Mitgliedern/9+1) jeweils ein Losverfahren durchzuführen.


Der Vorsitzende wird in der Sitzung den Losentscheid herbeiführen (§ 7 Abs. 1 GeschO).

Bis zur nächsten Sitzung sind dann die offenen Ausschusssitze durch die Fraktionen neu zu benennen.





















Zahl der Stadtratsmitglieder einer Fraktion
___________________________________        X Zahl der Ausschusssitze
Gesamtzahl der Stadtratsmitglieder

Berechnung aufgrund des Austrittes:

CSU/FW - Fraktion                        9:20x9 = 4,05
GRÜNE/ALL-Fraktion                    5:20x9 = 2,25   Losverfahren
SPD/Bürgerforum                           5:20x9 = 2,25   Losverfahren


Die Ausschusssitze sind hier zunächst nach der Zahl vor dem Komma, im Übrigen dann entsprechend der höchsten Zahl nach dem Komma zu verteilen, sodass auf die CSU/FW-Fraktion vier Sitze entfallen und die anderen beiden Fraktionen in einem Losverfahren den dritten Sitz erhalten.
Sind nach der Stadtratswahl gegenüber dem ursprünglichen Stärkeverhältnis der Fraktionen oder Wählergruppen Veränderungen durch Austritt oder Übertritt von Stadtratsmitgliedern eingetreten, so kommt nur noch der Losentscheid in Betracht (Art. 33 GO i.V.m. § 7 Abs 1 Satz 3 HS 2 GeschO).

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass sich durch den Fraktionsaustritt von Stadtrat Scholl als Mitglied der GRÜNE/ALL die Zahl der im Stadtrat zukommenden Ausschusssitze ändert.


Bau-,Vergabe-und Umweltausschuss:


Fraktionen                                                                                        Sitze

CSU/FW - Fraktion

4
GRÜNE/ALL-Fraktion    

2
SPD/Bürgerforum

3
               

Haupt-und Finanzausschuss:


Fraktionen                                                                                        Sitze

CSU/FW - Fraktion

4
GRÜNE/ALL-Fraktion    

2
SPD/Bürgerforum

3
               


Schul-,Sport-und Kulturausschuss:


Fraktionen                                                                                        Sitze

CSU/FW - Fraktion

4
GRÜNE/ALL-Fraktion    

3
SPD/Bürgerforum

2
               
RPA-Sitzverteilung bleibt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
1
Anwesende Mitglieder:
20
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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