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öffentlich


Genehmigung: Trassierungsplan der N-ERGIE - ON Kressenhof, Einbau KVB



Sachverhalt:

Die Bauherrschaft beabsichtigt die Erstellung einer 0,4-kV Niederspannungskabelanlage, sowie die Erstellung eines Kabelverteilerschrankes Beleuchtung (KVB 2) im Ortsnetz Kressenhof bei Leutershausen auf Fl.Nr. 419, Gemarkung Mittelramstadt.
Das Bauvorhaben unterliegt keinen baugesetzlichen Bestimmungen eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB. Nach § 1-11 BauNVO befindet sich der zu behandelnde Bereich in einem Gebiet von Siedlungsflächen im ländlichen Bestand.


Die bestehende Anlage (Schaltstelle in Hsnr. 2) ist im Moment auf Privatgrund und für die N-ERGIE nicht immer zugänglich.
Daher wird die Niederspannungsanlage (KVB) jetzt auf öffentlichen Grund gestellt und die alte Anlage abgebaut.

Beschluss:

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss stimmt der Erstellung einer 0,4-kV Niederspannungskabelanlage, sowie der Erstellung eines Kabelverteilerschrankes Beleuchtung (KVB 2) im Ortsnetz Kressenhof bei Leutershausen auf Fl.Nr. 419, Gemarkung Mittelramstadt, wie vorgelegt, zu

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Stadt Leutershausen
Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen
Tel.: 09823-951-0
E-Mail: stadt@leutershausen.de
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