Stadt Leutershausen
Nach Ihrer Wahl zum 2./3. Bürgermeister besteht die Möglichkeit, dass diese zum Standesbeamten für den Aufgabenbereich "Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften" bestellt werden können. Die Bestellung erfolgt durch den Stadtrat. Die Bestellung zum Standesbeamten erfolgt mit der Beschränkung auf die Vornahme von Eheschließungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften, da die weiteren Bürgermeister nicht die Voraussetzung für die Bestellung zur "Voll"-Standesbeamten erfüllen. Die zum Eheschließungsstandesbeamten bestellten weiteren Bürgermeistern sollen zeitnah zu Ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen, wenn möglich. Die Bestellung erlischt spätestens mit Ablauf Ihrer Amtszeit. Herr 2.Bürgermeister Domscheit lehnte die Bestellung ab. |
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |
Persönlich beteiligt: | 1 |