Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Stadtrat mit einfachem Beschluss aus der Mitte der Stadtratsmitglieder, die Deutsche sind (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO/Art. 116 Abs. 1 GG).
Die weiteren Stellvertreter sind keine kommunalen Wahlbeamte.
GeSchO-Antrag von SR Heidenfelder den TOP zu vertagen.
Abstimmung 4:15. Damit ist der GeSchO-Antrag abgelehnt worden.
Für die ersten drei weiteren Stellvertretungen wird eine Wahl durchgeführt.
Die Wahl ergab folgendes Ergebnis (19 Stimmberechtigte):
1.weitere Stellvertretung: Stefanie Nejedlo (13 Stimmen)
2.weitere Stellvertretung: Beate Boch (13 Stimmen)
3. weitere Stellvertretung: Manfred Schmaus (13 Stimmen)
Danach jeweils das älteste Stadtratsmitglied.
Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Stadtrat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 GO weitere Stellvertreter in folgender Reihenfolge:
1. Stefanie Nejedlo
2. Beate Boch
3. Manfred Schmaus und
danach jeweils das älteste Stadtratsmitglied Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |
Persönlich beteiligt: | 0 |