zu TOP 02 E zu TOP 03 TOP 02 F
öffentlich


Festlegung der weiteren Stellvertretung



Sachverhalt:

Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Stadtrat mit einfachem Beschluss aus der Mitte der Stadtratsmitglieder, die Deutsche sind (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO/Art. 116 Abs. 1 GG).
Die weiteren Stellvertreter sind keine kommunalen Wahlbeamte.

GeSchO-Antrag von SR Heidenfelder den TOP zu vertagen.
Abstimmung 4:15. Damit ist der GeSchO-Antrag abgelehnt worden.


Für die ersten drei weiteren Stellvertretungen wird eine Wahl durchgeführt.

Die Wahl ergab folgendes Ergebnis (19 Stimmberechtigte):

1.weitere Stellvertretung: Stefanie Nejedlo        (13 Stimmen)
2.weitere Stellvertretung: Beate Boch                   (13 Stimmen)
3. weitere Stellvertretung: Manfred Schmaus    (13 Stimmen)

Danach jeweils das älteste Stadtratsmitglied.

Beschluss:

Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Stadtrat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 GO weitere Stellvertreter in folgender Reihenfolge:
1. Stefanie Nejedlo
2. Beate Boch
3. Manfred Schmaus und
danach jeweils das älteste Stadtratsmitglied

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Anwesende Mitglieder:
19
Persönlich beteiligt:
0
 

 



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