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öffentlich


Vereidigung des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin



Sachverhalt:

Vereidigung des dritten Bürgermeisters. Dem neu gewählten dritten Bürgermeister nimmt der zweiter Bürgermeister den nach Art. 27 Abs. 1 KWBG vorgeschriebenen Diensteid mit folgender Eidesformel ab: "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern,
Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe".
 




 



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Stadt Leutershausen
Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen
Tel.: 09823-951-0
E-Mail: stadt@leutershausen.de
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