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öffentlich


Vereidigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder



Sachverhalt:

Gemäß Art. 31 Abs 4 GO sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung alle Stadtratsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.  Dies entfällt für die Stadtratsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Stadtratsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

Der Eid kann auch ohne die Worte, "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Erklärt ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen.

Den Eid nimmt aufgrund der Abwesenheit von Frau 1.Bürgermeisterin Bonnemeier, Herr Stadtrat Harald Domscheit ab.

Die Eidesformel lautet:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihre Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."


Er wurde vorsorglich durch die Rechtsaufsicht nach Art.43 Abs. 3 GLKrWG analog zum Beauftragten bestellt bis aus der Mitte des Stadtrates ein neuer stellvertretender Bürgermeister/eine neue stellvertretende Bürgermeisterin gewählt und in der Sitzung vereidigt wurde (Art. 27 KWBG).
Die Bestellung wird mit dem Amtsantritt des neu gewählten Stellvertreters gegenstandslos.

Es sind folgende Stadtratsmitglieder vereidigt worden:

  • Braun Georg
  • Horndasch-Shaw Georgia
  • Liebich Markus
  • Scholl Alexander
  • Seyerlein Jürgen
  • Wachmeier Matthias
  • Walz Wilfried
  • Wojek Dr. Bastian

 




 



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